Für viele Deutsche heißt es im Sommer: Ab in den Urlaub! Und damit auch: Ab ins Auto! Das gilt oft auch für Reisen ins Ausland. In diesem Fall, ist es besonders wichtig, umfassend abgesichert zu sein. Außerdem sollten Auslandsreisende einige wesentliche Grundregeln beachten, damit kleinere Zwischenfälle nicht gleich den ganzen Urlaub verderben und größere bestmöglich abgefedert werden.


Mit dem Auto im Ausland unterwegs
Hans-Joachim Koch, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung AG rät: „Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren möchte, sollte neben einem gründlichen Fahrzeugcheck auch seine Kfz-Versicherung überprüfen und gegebenenfalls ergänzen.“ Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Autofahrer auch bei Reisen im europäischen Ausland bei einem Autounfall gegenüber Ansprüchen Dritter geschützt. Darüber hinaus empfehlen sich der Abschluss einer Kaskopolice, die Diebstahl und Schäden am eigenen Auto abdeckt, sowie ein Kfz-Schutzbrief, der beispielsweise Kostenfür Abschleppen, Bergung, Weiter- oder Heimfahrt absichert.

Bei Reisen mit dem Auto ins Ausland ist es besonders wichtig, auf den Geltungsbereich der jeweiligen Versicherung zu achten. Nur so können Versicherungsnehmer sicher sein, dass Schäden im Urlaubsland selbst und auf dem Weg dorthin tatsächlich abgedeckt sind. Im Zweifelsfall lohnt es sich, mit dem Versicherer einen zusätzlichen Schutz zu vereinbaren. Zum Beispiel bietet die HDI Kfz-Versicherung über den Baustein „Premiumschutz“ einen besonderen Auslandsschadenschutz: Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland wird dem HDI Versicherten Ersatz für Fahrzeug und auch Personenschäden nach dem in Deutschland üblichen Recht geleistet. Die Haftungsbeurteilung erfolgt dabei nach dem Recht des
Unfalllandes.

Wenn doch etwas passiert
Alle europäischen Autoversicherer müssen seit 2003 einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benennen. Für Autofahrer bedeutet das: Wer in einem europäischen Land in einen Unfall verwickelt wird, kann sich direkt an den Ansprechpartner der ausländischen Versicherung in Deutschland wenden. Das reicht auch gleich nach dem Urlaub von zu Hause aus. Über den Zentralruf der Autoversicherer 0800-2502600 lassen sich die Versicherung und der zuständige Ansprechpartner des Unfallgegners ermitteln. Neben der Versicherung des Unfallgegners sollten Fahrzeughalter auch immer die eigene Kfz-Versicherung informieren.

„Idealerweise sollten alle Unfälle im Ausland von der Polizei aufgenommen werden, um durch das amtliche Protokoll Streitigkeiten zu vermeiden“, rät Autofachmann Koch. Ist das einmal nicht möglich, hilft der Europäische Unfallbericht, der in jedes Handschuhfach gehört. Das genormte Formular des Europäischen Versicherungsverbandes ist in zehn Sprachen zum Beispiel beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kostenlos erhältlich. Das hilft – über alle Sprachbarrieren hinweg – in der Unfallsituation Überblick und Ruhe zu bewahren.

Quelle: HDI

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