Randale bei Fußballspielen oder Demonstrationen, Böswilligkeit oder zu viel Alkohol – Es gibt viele Anlässe, bei denen das Eigentum Dritter beschädigt wird. Häufig sind am Straßenrand stehende Autos Ziel der Aktionen. Oft steht der Besitzer dann vor seinem beschädigten Fahrzeug und fragt sich, ob jemand für den Schaden aufkommt oder ob er darauf sitzen bleibt.


Werden am Fahrbahnrand parkende Autos mutwillig beschädigt, kommt es auf die konkreten Umstände an, wer für den Schaden aufkommt. Dr. Martin Weldi, Leiter der Abteilung Kraftfahrt Schaden der HDI Versicherung erklärt: „Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Verursacher des Schadens für diesen auch aufzukommen hat. Wichtig ist es deshalb, wenn der Schädiger nicht bekannt ist, bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt zu stellen.“ Kann dieser ermittelt werden, kann er neben seiner Verantwortung für die Straftat auch zivilrechtlich belangt und zu Schadenersatz verurteilt werden. Besteht nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für den Wagen, ist dies der einzige Weg, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Kasko für Schäden am eigenen Fahrzeug
Lässt sich der Schädiger nicht ermitteln, kommt der Kfz-Kaskoschutz zum Tragen. Die Teilkasko-Versicherung springt ein, wenn ein Schaden bei einem versuchten Diebstahl des Autos entstanden ist, oder wenn im Rahmen der Kasko versicherte Gegenstände aus dem Auto heraus gestohlen und der Wagen dazu beschädigt wurde. Allerdings sind in diesen Fällen nur die Schäden versichert, die direkt mit dem Diebstahl in Verbindung stehen, zum Beispiel die eingeschlagene Seitenscheibe oder das beschädigte Armaturenbrett.

Schäden, die der Dieb darüber hinaus mutwillig am Fahrzeug verursacht, zum Beispiel aus Wut, weil er den Wagen nicht entwenden konnte, deckt die Teilkaskoversicherung nicht. Glasschäden und Feuerschäden wiederum sind grundsätzlich durch die Teilkasko gedeckt. Im Klartext: Wird der Wagen in Brand gesetzt, zahlt die Teilkasko. Wird er verkratzt oder anderweitig beschädigt hilft – bis auf kaputte Fenster oder Scheinwerfer – nur eine Vollkasko weiter.

Versicherungsschutz ist nicht alles
Auch wenn Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden abdecken, hat der Versicherte die meist vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen. Außerdem wird bei einem Vollkaskoschaden – im Gegensatz zu einem Teilkaskoschaden – der Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft. Im nächsten Jahr bezahlt er also mehr für seinen Versicherungsschutz. Bei kleineren Schäden sollte sich jeder genau durchrechnen, ob es sich für ihn wirklich lohnt, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Noch günstiger ist es natürlich, den Schaden erst gar nicht entstehen zu lassen. Wenn zum Beispiel im Umfeld von Fußballspielen oder Demonstrationen Randale droht, sollte der Wagen rechtzeitig aus der Gefahrenzone geschafft und an sicherer Stelle geparkt werden. Die kleine Unannehmlichkeit, gegebenenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren zu müssen, kann sich schnell bezahlt machen.

Quelle: HDI