RäumfahrzeugRäumfahrzeug

Schnee, Matsch und Glatteis

Die Räum- und Streudienste sind im Moment im Dauereinsatz. Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen – ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, warnt die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Sonderregeln für Arbeitsfahrzeuge

Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr.

„Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt.“

Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung

Vorbeifahren auf eigenes Risiko

Autofahrer müssen in der Nähe der großen Fahrzeuge wachsam sein.

„Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. Der plötzliche Wechsel macht ein Überholmanöver gefährlich.“

Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung

Auf Autobahnen fahren zudem häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander her – die Unfallgefahr steigt. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, haftet in der Regel der Autofahrer, der überholt hat.

„Das gilt beispielsweise, wenn er die Breite falsch eingeschätzt hat oder auch bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug.“

Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung

Weitere Tipps der R+V Allgemeine Versicherung AG:

  • Bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen sollten Autofahrer äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
  • Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen. Autofahrer sollten ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
  • Nachts besteht auf Straßen nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
  • Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut dies auf eigenes Risiko.

Quellen
Text: R+V Allgemeine Versicherung AG
Foto: stux auf Pixabay