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Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der Garantie

Die Marke Volkswagen Pkw verlängert die Garantiefristen für Neuwagen um drei Monate. Dies gilt für alle in Europa oder für den europäischen Markt produzierten Fahrzeuge, deren zweijährige Neuwagengarantie oder Anschlussgarantie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020 ausläuft. Die Verlängerung gilt für drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- beziehungsweise Anschlussgarantie.

„Aufgrund der Corona-Pandemie sind weiterhin weltweit zahlreiche Vertragswerkstätten geschlossen. Somit war es vielen unserer Kunden nicht möglich, ihre Garantie rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Wir freuen uns, unseren Kunden mit der dreimonatigen Garantieverlängerung eine direkte und unbürokratische Lösung anbieten zu können.“

Jürgen Stackmann, Vorstand Vertrieb, Marketing und After-Sales der Marke Volkswagen Pkw

Einmailiges Entgegenkommen

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen, um Kunden in der durch Covid-19 verursachten Ausnahmesituation zu helfen. Es gilt weltweit für alle Fahrzeuge, die in Europa oder für den europäischen Markt produziert wurden.

Foto: Volkswagen AG