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Zusätzlich zur fünfjährigen Herstellergarantie offeriert die japanische Automobilmarke für Neuwagen ab sofort eine optionale Anschlussgarantie über bis zu drei weitere Jahre. Auch Gebrauchtwagen lassen sich auf Wunsch länger schützen.


Die Marke gewährt auf jeden Neuwagen fünf Jahre Garantie bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern. In Zusammenarbeit mit der CG Car-Garantie Versicherungs-AG geht Subaru Deutschland jetzt aber noch einen Schritt weiter und verlängert den Garantiezeitraum optional auf bis zu acht Jahre.

Die europaweit gültige Neuwagen-Anschlussgarantie gilt wahlweise für zwölf, 24 oder 36 Monate und bis maximal 200.000 Kilometer Laufleistung. Sie kann direkt beim Neuwagen-Kauf oder innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstzulassung bei jedem teilnehmenden Subaru-Vertragspartner abgeschlossen werden. Abgedeckt sind alle wichtigen Bauteile: von Motor, Kraftstoffanlage und Getriebe über Bremsanlage und Lenkung bis hin zur Elektrik. Voraussetzung ist lediglich, dass die von Subaru vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle eingehalten werden.

Die Garantie ist an das Auto gebunden und geht bei einem Wiederverkauf auf den neuen Besitzer über; dies trägt zum Werterhalt des Fahrzeugs bei.

Neben der Anschlussgarantie für Neuwagen genießen auch Gebrauchtwagen auf Wunsch längeren Schutz. Ist das Fahrzeug nicht älter als sieben Jahre und maximal 100.000 Kilometer gelaufen, können Kunden bei Vertragsabschluss eine 24-monatige Garantie wählen. Für ältere Gebrauchte bis maximal zwölf Jahre gibt es optional eine zwölfmonatige Garantie. Sie gilt für alle Gebrauchtfahrzeuge, die beim Subaru-Partner gekauft werden – unabhängig von der Marke. Der Garantieschutz, der alle wichtigen Bauteile abdeckt, startet mit dem Tag der Wiederzulassung und setzt eine regelmäßige Wartung und Inspektion gemäß den Herstellervorgaben in autorisierten Vertragswerkstätten voraus.

Foto: Subaru