Ablauf des Umweltbonus am 7. Dezember 2023

Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kurzfristig mitgeteilt hat, dass mit Ablauf des 17. Dezember 2023 keine neuen Anträge für den Umweltbonus gestellt werden können, hat sich der Dacia entschlossen, ein deutliches Zeichen für die Elektromobilität zu setzen: Dacia garantiert bei allen betroffenen Dacia Spring, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt waren und bis einschließlich 31. März 2024 zugelassen werden, den ursprünglich geplanten Umweltbonus zu erstatten.

Dies bedeutet für private Kundinnen und Kunden, die bis zum 17. Dezember 2023 einen Kaufantrag für einen Dacia Spring abgeschlossen und keine BAFA-Förderung erhalten haben, folgende Optionen:

Fahrzeuge mit Auslieferung in 2023

Dacia garantiert seinen Privatkundinnen und -kunden für den Dacia Spring, der nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt war und bis einschließlich 31. Dezember 2023 zugelassen wird, den Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro. Konkret betroffen ist hiervon der Dacia Spring mit Erfassung und Disponierung der Kaufanträge bis einschließlich zum 17. Dezember 2023 und einer Zulassung im Zeitraum zwischen dem 18. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Fahrzeuge mit Auslieferung in 2024

Dacia garantiert seinen Privatkundinnen und -kunden für den Dacia Spring, der nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt war und zwischen dem 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. März 2024 zugelassen wird, den Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro. Konkret betroffen ist der Dacia Spring mit Erfassung und Disponierung der Kaufanträge bis einschließlich zum 17. Dezember 2023 und einer Zulassung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024.

Foto: Renault Deutschland AG