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Falschparker muss bei Unfällen mithaften

Mal eben schnell das Auto im Halte- oder Parkverbot abgestellt für Autofahrer oft keine große Sache. Doch rund einem Viertel der Deutschen sind die möglichen Konsequenzen unbekannt. Das zeigt eine Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. Bei mitverursachten Unfällen muss der Falschparker nämlich mitunter auch haften. „Autofahrer parken gerne mal in der zweiten Reihe oder halten den Mindestabstand an Kreuzungen und Einmündungen nicht ein“, sagt Andreas Tepe von R+V24. „So blockieren sie den Verkehr und behindern die Sicht auf wichtige Schilder.“

Passiert durch Falschparken ein Unfall, kann das teuer werden

„Für die Folgen haftet der Parksünder im schlimmsten Fall mit. Die Höhe der Haftung hängt von mehreren Faktoren ab: dem Standort des Autos, den Lichtverhältnissen während des Unfalls oder der Behinderung des Fahrers in seiner Sicht. Vor allem das Parken näher als fünf Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen ist riskant.“

Andreas Tepe, R+V24-Experte

Verhindern Autofahrer dadurch den Blick auf Stopp- oder Vorfahrtgewähren-Schilder, sind Zusammenstöße schnell unvermeidbar.

Ausweichmanöver mit Folgen

Regeln wie Halte- und Parkverbote existieren nicht ohne Grund: Sie dienen dazu, den Verkehr an schwer einsehbaren Stellen gefahrlos zu regulieren. Wer dort oder in zweiter Reihe parkt, nimmt schwierige Ausweichmanöver anderer Autofahrer in Kauf und somit mögliche Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr. Besonders brenzlig wird es, wenn ein Autofahrer eine Feuerwehrzufahrt blockiert und dabei einem Einsatzfahrzeug die Ausfahrt versperrt. Neben einem Bußgeld ist dann auch ein Punkt in Flensburg drin.

Quelle: R+V24