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Klare Regeln und Maßnahmen

Gesundheit geht beim Wiederanlauf der Volkswagen Produktion vor Geschwindigkeit. Deshalb haben Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat jetzt in einer Betriebsvereinbarung klare Regeln und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festgeschrieben.

„Wir treffen umfassende Vorkehrungen, damit unsere Beschäftigten sicher arbeiten können. Ebenso appellieren wir an jeden Einzelnen: Wahren Sie auch über Ostern Disziplin, halten Sie Abstandsgebote ein, bleiben Sie zu Hause, und helfen Sie weiter mit, Corona einzudämmen! Für Volkswagen steht fest: Wir unterstützen Bund und Länder in ihrem Einsatz gegen Corona in vollem Umfang.“

Gunnar Kilian, Personalvorstand Volkswagen

Ziel der neuen Betriebsvereinbarung ist, frühzeitig Corona-Schutzmaßnahmen zu treffen

Was den Wiederanlauf betrifft, steht bislang fest, dass wenige Teile der Komponentenfertigung ab Dienstag nach Ostern ihren ohnehin bereits laufenden Teilbetrieb erweitern, um die Versorgung der chinesischen Werke abzusichern. Dies betrifft insgesamt 1.700 Mitarbeiter an den Komponenten-Standorten Braunschweig, Kassel und Salzgitter sowie Chemnitz und Hannover Komponente. Sie werden von ihren Vorgesetzten informiert. Darüber hinaus ruht die Produktion sowohl in den übrigen Bereichen der Komponente als auch in den fahrzeugbauenden Werken. Weitere Konkretisierungen der Fahrweisen sind nach Ostern zu erwarten. Ziel der neuen Betriebsvereinbarung ist, frühzeitig Corona-Schutzmaßnahmen zu treffen, um Infektionen zu vermeiden. Abläufe in der Produktion werden optimiert, zudem gelten in allen Bereichen konsequente Mindestabstände und erhöhte Hygienestandards. Wo Abstände von 1,5 Meter nicht möglich sind, erhalten alle Beschäftigten geeignete Schutzausrüstung.

„Der Schutz und die Gesundheit unserer Beschäftigten haben Priorität. Nichts ist uns wichtiger. Unsere Belegschaften können sich darauf verlassen, dass wir das Möglichste tun, dass sie sicher arbeiten können. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat klare Standards gesetzt und einen Fahrplan für die verschiedenen Phasen des Hochlaufs festgeschrieben.“

Ralf Brandstätter, Chief Operation Officer der Marke Volkswagen Pkw

„Wir haben damals vor Beginn der Kurzarbeit für einen verlässlichen Fahrplan und damit für Gewissheit gesorgt, wann und wie wir die Produktion herunterfahren. Für den Wiederanlauf gilt nun dieselbe Verlässlichkeit: Gesundheit, Planbarkeit und Kommunikation haben für die Beschäftigten jederzeit Vorrang. Im Zweifel produzieren wir lieber ein Fahrzeug weniger, als irgendwo ins Risiko zu gehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen wollen wieder ihre Arbeit aufnehmen. Dafür haben wir nun mit den neuen Regeln den richtigen Rahmen gesetzt.“

Bernd Osterloh, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats

Umfangreicher Maßnahmenkatalog

Der Wiederanlauf wird von einem umfangreichen Maßnahmenkatalog begleitet, der den Anlauf in mehrere Phasen unterteilt. In der Phase 1 sind die Vorkehrungen am umfassendsten und werden bis zum Normalbetrieb in der Phase 4 sukzessive zurückgefahren. Die Übergänge legen Unternehmen und Betriebsrat gemeinsam fest.

Der Maßnahmenkatalog umfasst konkrete Abstands- und Hygieneregeln, Pflicht zu Mund- und Nasenschutz in Bereichen, wo Abstände von 1,5 Meter nicht möglich sind, abgestimmte Reinigungsintervalle, Entkoppelungen von Schichten, um Kontakte zu vermeiden, sowie die Aufforderung zur eigenverantwortlichen Temperaturmessung vor der täglichen Arbeitsaufnahme. Insgesamt umfassen die Veränderungen für optimierte Abläufe mehr als 90 Themenfelder.

Prozesse angepasst und teils neu geregelt

Schwerpunkt ist die Fertigung. Expertenteams haben dafür in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat Prozesse angepasst und teils von Grund auf neu geregelt. Die Produktion wird damit in Phase 1 langsamer laufen als üblich. Neben geänderten Abläufen, die mehr Zeit benötigen, ist auch die Taktung der Arbeitsinhalte so optimiert, dass Abstand gehalten und Kontakte minimiert werden.

Für die Bürobereiche greifen Anpassungen, die sich teils bereits bewährt haben, etwa in der Technischen Entwicklung. So kann bei Bedarf beispielsweise der Gleitzeitrahmen erweitert werden, um zeitliche Abstände in den indirekten Bereichen zu erleichtern. Aus demselben Grund gilt für die Mobile Arbeit bis auf weiteres, einen möglichst großen Anteil der Arbeitsleistung von zuhause aus zu erbringen.

Sämtliche Regelungen gelten auch für die Beschäftigten externer Partner und Dienstleister.

Foto: Volkswagen AG