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H-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen kombinieren

Das H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge sammelt weiter Pluspunkte. Schon bisher gab es für die Pflege des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ einen günstigen Steuersatz und freie Fahrt in Feinstaubzonen. Seit Oktober 2017 ist es jetzt auch möglich, das H-Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen zu kombinieren.

„Das ist für viele Oldtimerbesitzer eine finanzielle Entlastung. Sie können den Nutzungszeitraum ihren Bedürfnissen anpassen und damit die Ausgaben für Steuer und Versicherung senken.“

Thorsten Ruthmann, Koordinator von DEKRA Classic Services

Versicherungen bieten für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, günstige oder beitragsfreie Ruheversicherungen an.

30. Geburtstag das entscheidende Datum

Im Übrigen ist für Autos, Motorräder und Lkw der 30. Geburtstag das entscheidende Datum. Mit diesem Alter bringen sie die nötige Reife mit, um künftig als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ mit H-Kennzeichen und einigen Vergünstigungen über die Straßen zu rollen. Allerdings gelingt das nur, wenn sie auch in punkto Original- und Erhaltungszustand überzeugen.

„Ob ein Oldtimer als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkannt wird, hängt stark davon ab, welche technischen Veränderungen an dem Fahrzeug gegenüber dem Originalzustand durchgeführt wurden.

Die Hauptbaugruppen müssen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Sowohl bei Motor, Getriebe oder Rad-Reifen-Kombinationen als auch bei anderen Baugruppen werden Veränderungen akzeptiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung technisch möglich waren und in diesem Zeitraum beim Fahrzeugtyp auch häufiger durchgeführt wurden.“

Thorsten Ruthmann, Koordinator von DEKRA Classic Services

Darüber hinaus dürfen zusätzliche Ausrüstungen und Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen. Außerdem muss der Oldtimer, im Vergleich zu „normalen alten“ Fahrzeugen, einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen.

„Er darf nur leichte, dem Fahrzeugalter angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. Diese so genannte Patina ist von Nutzungsspuren durch mangelhafte Pflege oder regelrechte Schäden abzugrenzen.“

Thorsten Ruthmann, Koordinator von DEKRA Classic Services

Online-Anfrage beim Sachverständigen

Ist der Eigentümer nicht sicher, ob sein Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt, macht es Sinn, die fraglichen Punkte durch eine Online-Anfrage beim Sachverständigen vorab zu klären (zum Beispiel per Kontaktformular auf www.dekra-classic-services.de).

Bestandteil der Untersuchung für das H-Kennzeichen ist immer eine Hauptuntersuchung (HU); je nach Baujahr muss dafür eine gültige Abgasuntersuchung (AU) vorliegen, die nicht älter als zwei Monate sein darf. Als Vorteil winkt ein verringerter Jahressteuersatz. Aber auch die Berechtigung, in Feinstaubzonen einzufahren, kann ein Grund sein, das H-Kennzeichen zu beantragen.

„Bei einem niedrig besteuerten Auto, zum Beispiel aus den 1980er Jahren, rechnet sich ein H-Kennzeichen in wirtschaftlicher Hinsicht möglicherweise nicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, weil der Halter damit auch ohne grüne Plakette in eine Feinstabzone einfahren darf.“

Thorsten Ruthmann, Koordinator von DEKRA Classic Services

Quelle: Dekra