Nach schwe­ren Ver­kehrs­un­fäl­len ent­schei­den häu­fig Sekun­den über Leben und Tod. Erste Hilfe zu leis­ten, ist in Deutsch­land Pflicht! Der Gedanke an Sofort­hilfe am Unfall­ort treibt vie­len Men­schen Schweiß­per­len auf die Stirn und gibt ihnen das Gefühl der Hilf­lo­sig­keit. Der ACV Automobil-Club Ver­kehr gibt wich­tige Tipps, die Leben ret­ten können.


Wie lange ist Ihr letz­ter Erste-Hilfe-Kurs her? Viele haben ihn nach der Füh­rer­schein­prü­fung nicht mehr auf­ge­frischt, die lebens­ret­ten­den Maß­nah­men längst ver­ges­sen. Dabei kann jeder in die Situa­tion des Erst­hel­fers kom­men. In den ers­ten sechs Mona­ten des Jah­res 2014, kamen im Stra­ßen­ver­kehr bereits
144 600 Per­so­nen zu Scha­den. Der ACV zeigt, wie nach einem Auto­un­fall rich­tig rea­giert wer­den sollte.

Wer in Deutsch­land bei einem Ver­kehrs­un­fall die erfor­der­li­che Erste Hilfe unter­lässt, der muss mit einer Geld- oder sogar Haft­strafe rech­nen. Zur Ers­ten Hilfe ist man per Gesetz ver­pflich­tet. Würde man sich dabei selbst in Gefahr brin­gen, ist man zumin­dest dazu ver­pflich­tet einen Not­ruf abzu­set­zen.

Der ACV gibt einen Über­blick über die wich­tigs­ten Regeln für Erste-Hilfe-Leistungen:

1. Unfall­stelle absi­chern
Fol­geun­fälle las­sen sich ver­mei­den, wenn zunächst die Unfall­stelle abge­si­chert wird. Auf Land­stra­ßen sollte das Warn­drei­eck min­des­tens 100 Meter vor dem Unfall­ort auf­ge­stellt wer­den, auf Auto­bah­nen 200 Meter, damit nach­kom­mende Fahr­zeuge aus­rei­chend Reak­ti­ons­zeit haben. „Eine Esels­brü­cke: Ori­en­tie­ren Sie sich an den Leit­pfos­ten. Sie ste­hen in einem Abstand von 50 Metern zuein­an­der“, rät Jür­gen Kog­lin, Vor­sit­zen­der des ver­kehrs­po­li­ti­schen Aus­schus­ses des ACV.

2. Ret­tungs­kräfte alar­mie­ren
Es ist hilf­reich, sich zunächst einen Über­blick über den Unfall­ort zu ver­schaf­fen. Obwohl Erst­hel­fer sich in einer Extrem­si­tua­tion befin­den, in der leicht Panik auf­kom­men kann, ist es wich­tig ruhig und kon­zen­triert zu blei­ben. Im Falle von Ver­letz­ten muss umge­hend der Ret­tungs­dienst ver­stän­digt wer­den. Die wich­tigs­ten Fra­gen, die den Ret­tungs­kräf­ten am Tele­fon mit­ge­teilt wer­den sollte sind: Was ist pas­siert? Wo ist der Unfall? Wie viele Ver­letzte gibt es? Wie schwer sind die Ver­let­zun­gen?

3. Ver­letze ver­sor­gen
Bei Bewusst­lo­sig­keit, aber gleich­zei­ti­ger Atem­funk­tion (Brust­korb hebt und senkt sich) muss der Ver­letzte in sta­bile Sei­ten­lage gebracht wer­den. Nur so kön­nen Atem­wege frei­ge­hal­ten wer­den. Erbro­che­nes, Blut usw. ablau­fen.

Zeigt das Opfer keine Atem­funk­tion, müs­sen sofort Wie­der­be­le­bungs­maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den. Herz­druck­mas­sa­gen und Atem­spende müs­sen im Wech­sel so lange durch­ge­führt wer­den, bis der Betrof­fene wie­der atmet oder Ret­tungs­kräfte am Unfall­ort ein­tref­fen. Bei der Herz­druck­mas­sage drückt man 30 Mal auf den Brust­korb, die Atem­spende erfolgt über Mund oder Nase.

4. Wun­den ver­sor­gen
Hand­schuhe schüt­zen den Hel­fer bei der Ver­sor­gung von stark blu­ten­den Wun­den. Vor­der­grün­dig müs­sen zunächst starke Blu­tun­gen mit einem Druck­ver­brand gestillt wer­den, um wei­te­ren Blut­ver­lust zu ver­hin­dern. Sobald die Ret­tungs­kräfte ein­ge­trof­fen sind, ver­sor­gen sie die Ver­let­zun­gen pro­fes­sio­nell.

5. Wärme und Nähe spen­den
Unfall­op­fer ste­hen häu­fig unter Schock. Eine Decke oder eine zusätz­li­che Jacke hal­ten Ver­letzte warm. Hel­fer soll­ten mit den Opfern spre­chen, Ihnen das Gefühl geben, nicht alleine zu sein. Trös­ten und betreuen sind ein­fa­che aber wich­tige Hil­fe­leis­tun­gen, die nicht zu unter­schät­zen sind.

6. Schock
Droht der Pati­ent, das Bewusst­sein zu ver­lie­ren, dann gilt: Füße hoch, damit das Blut in Gehirn und Organe flie­ßen kann. Anzei­chen für einen Schock kön­nen Ver­wir­rung, schweiß­nasse Hände und Zit­tern sein.

7. Ret­tung aus einem Auto
Las­sen sich die Türen des ver­un­glück­ten Autos nicht öff­nen, dann ist es nicht ein­fach, Ver­letzte aus dem Auto zu ber­gen. Das ist eine wich­tige Infor­ma­tion für den Ret­tungs­dienst, so dass ent­spre­chende Hilfe ange­for­dert wer­den kann. Kann der Ver­letzte nicht aus dem Auto gebor­gen wer­den, hilft es, ihn bis zum Ein­tref­fen der Ret­tungs­kräfte zu beru­hi­gen und mit ihm zu spre­chen.
Kann der Pati­ent aus dem Auto geret­tet wer­den, dann muss zunächst der Gurt gelöst wer­den und dar­auf geach­tet wer­den, ob die Beine ein­ge­klemmt sind. Hel­fer soll­ten unter den Ach­seln des Ver­un­glück­ten durch­grei­fen und einen Unter­arm fest anfas­sen. So kann der Bewusst­lose aus dem Auto her­aus­ge­zo­gen und an einem siche­ren Ort abge­legt wer­den.

8. Motor­rad­helm abneh­men
Frü­her galt: Helm auf­las­sen, heute aber sollte einem ver­un­glück­ten Motor­rad­fah­rer in jedem Fall vor­sich­tig der Helm abge­nom­men wer­den. Es herrscht Ersti­ckungs­ge­fahr.

Ret­tungs­dienste sind in Deutsch­land durch­schnitt­lich in weni­ger als 15 Minu­ten am Unfall­ort. Doch „lebens­ret­tende Sofort­maß­nah­men, bis die Ret­tungs­kräfte ein­tref­fen, ent­schei­den manch­mal über Leben und Tod“, so Kog­lin. „Es ist sinn­voll, in regel­mä­ßi­gen Abstän­den, den Erste-Hilfe-Kurs auf­zu­fri­schen“, rät er. So ori­en­tiere man sich als Hel­fer schnell an der Unfall­stelle und beherr­sche die Situation.

Der ACV Automobil-Club Verkehr ist derzeit mit seinen 300 000 Mitgliedern der drittgrößte Automobil-Club in Deutschland. Der Verein bietet seinen Mitgliedern umfassenden Schutz und Sicherheit im mobilen Leben und steht rund um die Uhr europaweit mit Rat und Tat zur Verfügung. Er ist serviceorientiert, leistungsfähig, preiswert und hat für jeden das optimale Leistungspaket.

Quelle: AUTOMOBIL-CLUB VERKEHR

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