Die Einführung eines Wechselkennzeichens ist beschlossene Sache, der Bundesrat hat der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Künftig können zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugart mit nur einem Kennzeichen zugelassen werden, wenn beide über die gleiche Kennzeichengröße verfügen. Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.


Im Verkehrsministerium versteht man die Einführung des Wechselkennzeichens als „kleine, aber wirkungsvolle, bürgernahe Maßnahme“, um die Nutzung mehrerer Fahrzeuge zu erleichtern und zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, vielleicht sogar eines E-Autos zu animieren.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem, das am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil bei Einsatz des Fahrzeugs. Auch wenn mit Einführung dieser Kennzeichenkombination keine steuerlichen Vorteile für den Autofahrer vorgesehen sind, kann er bei der Kfz-Versicherung mit günstigeren Prämien rechnen.

Seit das Verkehrsministerium das Thema Wechselkennzeichen auf die Tagesordnung gebracht hat, arbeiten die Versicherer an entsprechenden Kfz-Versicherungsprodukten. Der ADAC hat bereits angekündigt, pünktlich zur Einführung dieser Kennzeichen Mitte 2012 auch einen speziellen Tarif anbieten zu wollen. Aber auch andere Versicherer werden ihre Hausaufgaben gemacht haben. (Auto-Reporter.NET/arie)

Foto: MINI

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