Kleinwagenblog-LogoKleinwagenblog-Logo

Gemischte Gefühle beim Werkstattbesuch

Der Motor stottert, die Bremse quietscht oder die nächste Inspektion ist fällig: Steht ein Besuch in einer Werkstatt an, haben viele Autobesitzer gemischte Gefühle: Wie hoch wird die Rechnung sein? Und wurden auch wirklich alle Schäden behoben? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), und Tanja Cronenberg, Schadenexpertin von ERGO, geben Tipps, um böse Überraschungen oder Streit zu verhindern.

Welche Reparaturen sind notwendig?

Bevor Autofahrer ihren Wagen in die Werkstatt bringen, sollten sie sich zunächst selbst einen Überblick verschaffen: Wo ist ein konkreter Schaden zu erkennen? Was funktioniert nicht mehr oder nur noch eingeschränkt? Vor Ort in der Werkstatt empfiehlt Tanja Cronenberg, das Auto gemeinsam mit einem Mitarbeiter in Augenschein zu nehmen. Dabei sollte der Autobesitzer auch konkret nachfragen, welche Reparaturen notwendig sind, um sicher weiterfahren zu können, und welche noch warten könnten.

Kostenvoranschlag beantragen

Egal wie klein der Schaden auf den ersten Blick vielleicht aussieht: Niemals das Auto mit den Worten „Bringen Sie mal den Wagen in Ordnung!“ in der Werkstatt abgeben. „Vor einer Beauftragung sollte der Kunde unbedingt einen Kostenvoranschlag anfordern. Er dient als Grundlage für den späteren Werkvertrag und auch für die Abschlussrechnung“, so Michaela Rassat. Der Kostenvoranschlag sollte detailliert alle notwendigen Arbeiten nach Art und Umfang, die voraussichtlich benötigte Arbeitszeit, Materialkosten und Mehrwertsteuer enthalten. Aber Achtung: Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich. Die Werkstatt darf ihn durchaus auch überziehen. Erst wenn absehbar ist, dass die Werkstatt den Auftrag nicht ausführen kann, ohne die genannte Summe um mindestens 15 bis 20 Prozent zu überschreiten, muss sie den Kunden benachrichtigen. Er kann dann zustimmen oder den Auftrag kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen muss er in diesem Fall aber bezahlen. Ist es für die Werkstatt schwierig abzusehen, welche Arbeiten überhaupt zu erledigen sind, ist eine Kostenobergrenze hilfreich. Dies gilt auch für eine möglicherweise zeitintensive Fehlersuche. Ist die Obergrenze erreicht, muss die Werkstatt den Auftraggeber fragen, bevor sie weiterarbeitet. Bei kleinen Routinearbeiten wie einem Öl- oder Reifenwechsel empfiehlt es sich, einen Festpreis zu vereinbaren.

Auftrag immer schriftlich

Autobesitzer sollten den Reparaturauftrag immer schriftlich erteilen. Das gilt auch, wenn sich im Laufe der Reparatur nachträgliche Änderungen ergeben oder zusätzliche Reparaturen notwendig sind. „Der Auftrag sollte Kilometerstand und Kennzeichen, die Kontaktdaten des Auftraggebers, das Annahmedatum, die genauen anstehenden Maßnahmen, eventuell eine Kostenobergrenze sowie den voraussichtlichen Termin der Fertigstellung auflisten“, so die D.A.S.-Expertin. Wird die Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung tätig, weil sie vorher eine Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt hat, sollte das auch im Auftrag stehen. Denn dann ist die Reparatur kostenfrei.

Reklamation und Prüfung der Rechnung

Das Auto steht abholbereit in der Werkstatt, die Rechnung ist geschrieben – alles erledigt, oder? „Bevor sie losfahren, sollten Autobesitzer zunächst die Werkstattrechnung prüfen und dabei auch die im Auftrag festgelegten Reparaturen begutachten“, empfiehlt Rassat. „Wenn sich dabei herausstellt, dass eine Reparatur mangelhaft durchgeführt wurde, etwa eine Delle noch sichtbar ist oder der Motor weiter Öl verliert, sollte der Kunde dies sofort der Werkstatt melden.“ Die Juristin empfiehlt, den Mangel schriftlich auf dem Abholschein oder der Rechnung zu vermerken, eine Frist zur Nachbesserung zu setzen und die Rechnung nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Die Werkstatt hat dann zwei Nachbesserungsversuche, um den Mangel auf eigene Kosten zu beheben. Erst danach kann der Kunde die Rechnung mindern – vorausgesetzt, der Wert des Mangels lässt sich finanziell bestimmen. Hier hilft eine Kfz-Schiedsstelle, sofern die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist. Bei erheblichen Mängeln kann der Kunde ansonsten auch vom Vertrag zurücktreten, erhält sein Geld zurück und kann die Werkstatt wechseln. Das bedeutet allerdings, dass die Werkstatt alle bisher eingebauten Teile wieder ausbaut. So weit kommt es in der Realität aber eher selten. Weitere Tipps rund um den Besuch einer Kfz-Werkstatt gibt es auf dem Rechtsportal der D.A.S.

Quelle: ERGO Group AG