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Kulante Regelung

Fahrzeugbesitzer, die die Wartungsintervalle nicht einhalten, gefährden ihren Garantieanspruch, wenn ein späterer Schadensfall auf eine nicht oder zu spät durchgeführte Wartung zurückzuführen ist. Aufgrund der Corona-Krise kann es zurzeit aber dazu kommen, dass Betriebe geschlossen sind oder nur eingeschränkt arbeiten und erforderliche Wartungen daher nicht fristgerecht durchgeführt werden können. Den betroffenen Kunden hilft Kia Motors Deutschland jetzt mit einer kulanten Regelung: Für Kia-Fahrzeuge, die nachweislich zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai 2020 zu einer Wartung hätten kommen sollen, gilt ab sofort eine einmalige Sonderkulanz von 2.000 Kilometern, jedoch ist der Wartungstermin bis spätestens zum 30. Juni 2020 nachzuholen.

Reparaturtermin bis spätestens 30. Juni 2020 nachholen

Kulanz gewährt Kia Motors Deutschland auch bei Fahrzeugen, deren 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie (maximal 150.000 km) Ende Mai 2020 ausläuft und bei denen eine Reparatur auf Basis eines berechtigten Garantieanspruchs nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden konnte. Auch hier gilt die Kulanz von 2.000 Kilometern, jedoch ist der Reparaturtermin bis spätestens zum 30. Juni 2020 nachzuholen. „Kia ist bekannt als eine Marke mit einem einzigartigen Qualitätsversprechen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir unsere Kunden auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten bestmöglich unterstützen“, sagt Steffen Cost, Geschäftsführer von Kia Motors Deutschland.

Foto: Hyundai Motor Deutschland GmbH