Verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr – Zahl der mitgeteilten Verstöße an das Fahreignungsregister rückläufig
Wer als Kraftfahrzeugführer verbotswidrig ein Mobiltelefon nutzt, riskiert ein Regelbußgeld von 60,– Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Zahl der an das FAER gemeldeten Verstöße gegen…
