Im Jahr 2014 wurden von allen Kindern unter sechs Jahren, die im Straßenverkehr verunglückten, 63 Prozent (3.581) im Pkw befördert. Kinder in diesem Alter sind folglich im Auto mehr gefährdet als anderswo im Verkehr – und dies, obwohl die Sicherung von Kindern in Rückhaltesystemen vorgeschrieben ist.


Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass Kinder grundsätzlich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden müssen. Die Rückhaltesysteme müssen bestimmten Vorschriften entsprechen und amtlich genehmigt sein, ferner für das Kind geeignet sein.

Eltern stehen beim Kauf eines Kindersitzes vor der Frage, welches Rückhaltesystem für ihr Kind geeignet ist. Die meisten geben dabei das Alter ihres Kindes als Orientierungspunkt an, wenn sie sich beraten lassen. Jedoch ist eine Altersangabe nicht zuverlässig; entscheidend sind das Gewicht und die Größe des Kindes. Wenn ein Kind für einen Kindersitz zu groß oder zu klein ist, wenn es zu schwer oder zu leicht ist, kann das Rückhaltesystem das Kind nicht optimal schützen.

Als Entscheidungshilfe beim Kauf eines handelsüblichen Rückhaltesystems oder Kindersitzes gelten folgende Faustregeln:

  • Gruppe 0: Von der Geburt bis 10 kg, d.h. dies sind Kinderrückhaltesysteme für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von ca. 9 Monaten und
  • Gruppe 0+: Hier rechnet man von der Geburt bis 13 kg, das heißt bis zu einem Alter von 15 Monaten.

Für Babys sollten aus Sicherheitsgründen nur Systeme benutzt werden, die entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden – sogenannte Reboard-Systeme. Rückwärtsgerichtete Systeme haben den Vorteil, dass im Falle eines Frontalaufpralls die auf das Baby einwirkenden Kräfte auf den gesamten Rücken verteilt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wirken aufgrund des verhältnismäßig großen Kindskopfes enorme Streckkräfte auf die Halswirbelsäule mit entsprechend großer Verletzungsgefahr von Wirbelsäule und Rückenmark.

  • Gruppe 1: Von 9 bis 18 kg, hier handelt es sich um Kinder von 9 Monaten bis ca. 4 Jahren.

Auch in dieser Gruppe gibt es rückwärtsgerichtete Kindersitze, die aus genannten Sicherheitsgründen vorzuziehen sind. Eine weitere Möglichkeit ist der Transport durch in Fahrtrichtung montierte Kindersitze mit Fangkörper. Im Falle einer Kollision hält der Fangkörper das Kind zurück, die einwirkenden Kräfte werden großflächig verteilt. Zudem gibt es Modelle mit Fünfpunktgurt-Systemen. Diese „Hosenträger“-Systeme verfügen über ein eigenes Gurtsystem, das bei einem Aufprall den Oberkörper zurückhält – allerdings können hohe Belastungen an der Halswirbelsäule auftreten.

  • Gruppe 2 und 3: Von 15 bis 36 kg, also Kinder von 4 bis 12 Jahren.

In diesen Gruppen gibt es immer mehr übergreifende Sitzerhöhungen, die alle in Fahrtrichtung befestigt werden und über eine höhenverstellbare Rückenstütze verfügen. Eine integrierte seitliche Absicherung ist empfehlenswert, ebenso wie eine Rückenlehne und eine Kopfstütze, denn Sitzerhöhungen ohne diese bieten dem Kind bei einem Seitenaufprall keinerlei Schutz. Die Sicherung bei den Sitzerhöhungen erfolgt ausschließlich über den im Fahrzeug vorhandenen Dreipunktgurt.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht